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Alles (il)legal? Teil 2

Hier gelangst Du zu „Alles (il)legal? Teil 1

Welche Risiken bringen illegale Downloadportale mit sich?

Neben dem Aspekt der Illegalität, gibt es eine Reihe weiterer Risiken beim Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Viele Filesharing-Dienste können den Computer gefährden und ihn mit Viren infizieren. Darüber hinaus kann Filesharing-Software auf den Computer und Dateien zugreifen, die darauf gespeichert sind und die Inhalte illegal online verbreiten. Nicht selten stecken organisierte Kriminelle hinter solchen Attacken, die versuchen, den Internetnutzer in eine Abzockfalle zu locken und Kreaditkartendaten herauszufinden. Beim Besuch illegaler Downloadportale ist also äußerste Vorsicht geboten! Eine Liste legaler Portale findet sich unter www.pro-music.org.

Darf ich gestreamte Musik aus Internetradios und Webseiten mit einer Aufnahmesoftware aufnehmen und auf meinem Computer speichern?

Hierbei handelt es sich um eine fragwürdige Grauzone, die sowohl unfair, also auch rechtlich bedenklich ist. Durch das Mitschneiden von Streaming-Angeboten wird der Künstler nicht an den Einnahmen beteiligt, weshalb man lieber auf andere Online-Dienste (zum Beispiel Napster) ausweichen sollte. Dort kann man gegen eine geringe monatliche Abo-Gebühr die gestreamte Musik auch offline genießen.

Sind kostenpflichtige Musikangebote wirklich immer legal?

Natürlich gibt es auch in diesem Bereich immer wieder schwarze Schafe. Es kann vorkommen, dass ein Online-Dienst nicht legal ist, bei dem man für digitale Inhalte bezahlen muss. Oftmals handelt es sich um im Ausland ansässige Firmen, die den Rechteinhabern keine Lizenzgebühren zahlen und deshalb Musik und Videos sehr günstig anbieten können. Das Geld wird nicht an die Urheber weitergeleitet, sondern landet direkt in der eigenen Tasche der dubiosen Anbieter. Hier sollte man sich also genau informieren, bevor man den Dienst einer vermeintlich legalen Seite in Anspruch nimmt.

Welche Strafe erwartet Filesharer?

Wer illegal digitale Inhalte hoch- oder herunterlädt, muss mit schweren Strafen rechnen. Hier kann es zu zivil- und strafrechtlichen Verfolgungen kommen, bei denen den Rechteinhabern nachträglich ein Schadensersatz bezahlt werden muss. Die Kosten für die Rechtsverfolgung muss der Rechtsverletzer selbst tragen. Bekanntes Beispiel: Der Betreiber des illegalen Filmportals Kino.to wurde zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt und muss fast 4 Millionen Euro an den Staat überweisen.

Am Montag geht es weiter mit Teil 3 von „Alles (il)legal?“

by Sara Shirazi

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